Spendenkonto

Spendenkonto

Spenden für die Fundación Cristo Vive bitten wir auf das folgendes Konto zu überweisen:

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE96 7216 0818 0006 2700 69
BIC: GENODEF1INP

Die eingehenden Spendenbeträge werden zu 100 Prozent an die Dienste in Chile, Bolivien und Peru weitergeleitet!
Dies ist möglich, weil die Beiträge der mehr als 600 Vereinsmitglieder die anfallenden Verwaltungskosten und den zu tragenden Eigenanteil für den Freiwilligendienst decken. Außerdem arbeitet der Vorstand von CVE ehrenamtlich. Der durch die Verwaltungsarbeit nicht verbrauchte Anteil der Mitgliedsbeiträge fließt in den Spendentopf.

Steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen werden in der Regel am Ende eines Monats für den Vormonat ausgestellt und unaufgefordert zugesandt. Sollte jemand keine Zuwendungsbestätigung erhalten, dann bitten wir um eine Nachricht mit vollständiger Adresse. Sammelbestätigungen für ein Geschäftsjahr werden für Mitglieder und Unterstützer mit Dauerauftrag Anfang Februar des Folgejahres versandt.
Ansprechpartner für die Ausstellung der Spendenbescheinigungen ist Hubertus Roland.
Mail: hubertus.roland(at)t-online.de

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs., 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. A0 dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 A0. Die Körperschaft fördert ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Die Körperschaft ist berechtigt für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden und für Mitgliedsbeiträge, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Entwicklungszusammenarbeit. Die Körperschaft ist berechtigt für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (5 50 Abs. I ESTDV) auszustellen.

Vielen Dank für Ihre Spende!

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