Karoline sieht neue Hoffnung für Chile

Karoline sieht neue Hoffnung für Chile

In einer Mail schrieb Schwester Karoline an die Vorstandsmitglieder von Cristo Vive Europa:

Unsere lieben Freunde:

Heute ist in Chile ein historischer Tag erwacht: um 3 Uhr in der Frühe wurde von allen Parteien und Parlamentariern (Rechts und Links) – mit Ausnahme der Kommunisten und 2 kleinen Parteien – ein Vertrag unterschrieben, der eine Volksbefragung (Plebiscito) für nächsten April einberuft, in dem über eine Nationale Volksversammlung und die Erarbeitung eines neuen Grundgesetzes entschieden wird. Geschafft wurde dieser Beschluss nach einer ununterbrochenen 30-stündigen, fast unvorstellbaren Sitzungsarbeit im ehemaligen Kongressgebäude in Santiago.

Hier ist der Wortlaut des Beschlusses der Nationalversammlung.

Nach 4 Wochen massiven Protesten und vielen gewalttätigen Ausschreitungen zusammen mit irrationalen Massnahmen der Regierung ist das hoffentlich der Weg, dass langsam wieder Friede in Chile einkehrt. Gleichzeitig erwarten wir, konkrete Schritte zu sozialer Gerechtigkeit.

Die konservative Tageszeitung „El Mercurio“ listet die monatlichen Löhne der chilenischen Bevölkerung auf:

49% verdient netto Euros 400,- oder weniger

0.8% verdient über Euros 8.900,- Parlamentarier Euros 11.500,- zusätzlich Spesen, Chefgeschäftsführer staatlicher Firmen brutto Euros 70.000,-, privater Firmen brutto Euros 90.000,-.

Mir blutet das Herz vor allem, weil es nicht um das Geld und Besitz geht, sondern um die geheime, unglaubliche Macht und Faszination, die diese auf die Gesellschaft ausüben und die Solidarität zerstören.

Abkommen über den sozialen Frieden und eine neue Verfassung

Angesichts der schweren politischen und sozialen Krise des Landes und unter Berücksichtigung der Mobilisierung der Bürger*innen, sowie des Aufrufes von Präsident Sebastián Piñera, haben sich die unten genannten Parteien auf einen institutionellen Weg geeinigt, dessen Ziel es ist, Frieden und soziale Gerechtigkeit mit Hilfe eines demokratischen Verfahrens zu erreichen.

1. Die Parteien, die dieses Abkommen unterzeichnen, verpflichten sich, den Frieden und die öffentliche Ordnung in Chile wiederherzustellen und die geltenden Menschenrechte und demokratischen Institutionen uneingeschränkt zu achten.

2. Im April 2020 wird eine Volksabstimmung durchgeführt, die zwei Fragen klären soll:

a) Wünschen Sie sich eine neue Verfassung? Ja oder nein.

b) Was für eine Art von Gremium sollte die neue Verfassung entwerfen? Gemeinsamer Verfassungskonvent oder Verfassungskonvent.

3. Ein Gemeinsamer Verfassungskonvent setzt sich zu gleichen Teilen aus zu diesem Zweck gewählten Mitgliedern, sowie aus amtierenden Abgeordneten und Abgeordneten zusammen.

4. Im Falle eines Verfassungskonvents werden seine Mitglieder zu diesem Zweck vollständig gewählt. Die Wahl der Mitglieder beider Instanzen findet im Oktober 2020 zusammen mit den allgemeinen Regional- und Kommunalwahlen mit demselben Wahlsystem statt, das die Wahlen der Abgeordneten im entsprechenden Verhältnis regelt.

5. Das konstituierende Organ, das letztendlich von der Öffentlichkeit gewählt wird, hat den alleinigen Zweck, die neue Verfassung auszuarbeiten, ohne die Befugnisse und Befugnisse der anderen Organe und Befugnisse des Staates zu beeinträchtigen, und wird aufgelöst, sobald die ihm übertragene Aufgabe erfüllt ist. Darüber hinaus darf es das Quorum oder die Verfahren für den Betrieb und die Annahme von Vereinbarungen nicht ändern.

6. Das konstituierende Organ muss die Regeln und Vorschriften für die Abstimmung durch ein Quorum von zwei Dritteln seiner amtierenden Mitglieder genehmigen.

7. Die neue Verfassung regelt zum Zeitpunkt ihrer Verkündung und Veröffentlichung die organische Aufhebung der geltenden Verfassung.

8. Sobald das neue Grundgesetz vom Gremium verfasst wurde, wird dieser Bestandteil einer ratifizierenden Volksabstimmung unterzogen. Diese Abstimmung wird in allgemeiner Wahl durchgeführt.

9. Personen, die derzeit öffentliche Positionen innehaben, werden ihr Amt durch das Justizministerium zu dem Zeitpunkt niederlegen, an dem ihre Kandidatur vom Wahldienst für das konstituierende Organ angenommen wird. Die Mitglieder des Verfassungsorgans dürfen für ein Jahr ab Ende ihrer Amtszeit nicht für Volkswahlen kandidieren.

10. Die Parteien, die diese Vereinbarung unterzeichnen, benennen eine Technische Kommission, die sich auf die Festlegung aller wesentlichen Aspekte konzentriert, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Die Benennung der Mitglieder dieser Kommission wird zwischen der Opposition und der Regierungspartei paritätisch verteilt.

11. Die Amtszeit des konstituierenden Organs beträgt bis zu neun Monate und kann nur einmal um drei Monate verlängert werden. Sechzig Tage nach der Rückgabe des neuen Verfassungstextes durch das verfassunggebende Organ wird ein ratifizierendes Referendum mit obligatorischem allgemeinem Wahlrecht abgehalten. In keinem Fall darf dies sechzig Tage vor oder nach einer Volksabstimmung geschehen.

12. Das oder die aus diesem Abkommen hervorgehenden Verfassungs – oder Rechtsreformvorhaben werden dem gesamten Nationalkongress zur Genehmigung vorgelegt. Für diese Abstimmung verpflichten sich die unterzeichneten Parteien zur Zustimmung.

15.11.2019

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